Wichtiger Hinweis für den Benutzer
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (als Einzelperson oder einzelne Organisation) und Distant Software („Unternehmen“) für die Distant Desktop Software einschließlich aller Versionen, Module und Anwendungen sowie der zugehörigen elektronischen und gedruckten Materialien (zusammen die „Software“).
Indem Sie die Software herunterladen, installieren oder verwenden, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch installieren oder verwenden und müssen alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software entfernen und löschen.
Lizenzgewährung
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser EULA gewährt Ihnen das Unternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, die Software im Rahmen des Ihnen gewährten Lizenzumfangs herunterzuladen, zu installieren, auszuführen, anzuzeigen, zu speichern und zu verbreiten. Sie dürfen Dritten die Nutzung der Software nur gestatten, wenn diese sich mit der Bindung an diese EULA einverstanden erklären.
Der Umfang der Ihnen gewährten Lizenz richtet sich nach dem Lizenztyp und der Lizenzspezifikation, die das Unternehmen auf www.distantdesktop.com veröffentlicht oder Ihnen im Rahmen des Lizenzerwerbs mitgeteilt hat.
Beschränkungen
Sie dürfen nicht:
- Ihre Lizenzrechte an der Software übertragen, unterlizenzieren, abtreten, vermieten, verleasen oder verleihen;
- Lizenzdaten, einschließlich eines Lizenzschlüssels, gegenüber Dritten offenlegen oder ihnen bereitstellen;
- Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen an der Software entfernen, ändern oder ersetzen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Unternehmen gestattet wurde;
- die Software verändern, Reverse Engineering durchführen, dekompilieren, disassemblieren oder entschlüsseln;
- versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Algorithmen, Dateiformate oder Programmier- beziehungsweise Interoperabilitätsschnittstellen der Software zu ermitteln oder zu rekonstruieren;
- Teile der Software in eine menschenlesbare Form überführen;
- Dritten die Durchführung von nach dieser EULA untersagten Handlungen gestatten oder ermöglichen;
- technische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Software umgehen oder dies versuchen; oder
- Methoden oder Mittel zur Umgehung solcher technischen Schutzmaßnahmen ermitteln oder bereitstellen.
Urheberrecht / Eigentum
Die Software ist ein proprietäres Produkt des Unternehmens und/oder seiner Lizenzgeber und durch Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisrecht und sonstige Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Der Code, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und die Organisation der Software sowie sämtliche zugehörigen Materialien sind durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
Das Unternehmen und/oder seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an der Software, allen Kopien davon sowie allen Änderungen und mit anderen Bestandteilen zusammengeführten Teilen der Software.
Haftungsbeschränkung
DIE SOFTWARE WIRD „IM VORLIEGENDEN ZUSTAND“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. DAS UNTERNEHMEN SCHLIESST SÄMTLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, INTEGRATION UND ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE TRAGEN SIE.
SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, HAFTEN DAS UNTERNEHMEN ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH NUTZUNGS-, DATEN-, GEWINN- ODER EINSPARUNGSVERLUSTE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER SONSTIGE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE), DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE, IHRER INKOMPATIBILITÄT MIT HARDWARE ODER ANDERER SOFTWARE ODER AUS FEHLERN, UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFÄLLEN DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN DAS UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
EINIGE RECHTSORDNUNGEN GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG BESTIMMTER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT, SODASS DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. SOWEIT DIE HAFTUNG NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUF DEN VON IHNEN FÜR DIE LIZENZ GEZAHLTEN PREIS BESCHRÄNKT.
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